Mit der mit der JNN-Software gestaltet sich der Umstieg auf die E-Rechnung sehr einfach. Alle Schnittstellen sind bereits in die Software integriert.
ab dem 1. Januar 2025 wird der Empfang und Versand von E-Rechnungen für Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Für die Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen gelten zwar Übergangsregelungen bis zum 31.12.2027, diese gilt jedoch nicht für den Empfang, hier gilt der 1. Januar 2025. Mit dieser Maßnahme soll insbesondere der Umsatzsteuerbetrug bekämpft werden. Damit ist klar: Die E-Rechnung kommt.
Und damit ist auch klar, die E-Rechnung bedeutet Veränderung, von der wir alle im Hinblick auf Digitalisierung. Einige wichtigen Prozesse, wie z. B. einpflegen der Wareneingangs-Rechnung, Rechnungsprüfung, Archivierung werden dann papierlos erfolgen.
Die JNN-Software bietet die entsprechenden Schnittstellen und Funktionen für den Versand, Empfang und die Archivierung der E-Rechnungen.
Bei Rechnungsversand wird aus der JNN-Software ein PDF-Dokument in ZUGFeRD 2.x Format generiert (PDF/A3), das wie bisher die Rechnung darstellt. In dem PDF-Dokument eingebettet befindet sich die eigentliche E-Rechnung. Durch die hybride Erstellung des Dokuments haben Sie sowohl die Vorteile einer Papier- Rechnung (Lesbarkeit) als auch die der E-Rechnung (digitale Bearbeitung, maschinell lesbar).
Analog dazu können Sie im Bereich Eingangsrechnungen die digitale X-Rechnung importieren und zusätzlich wie bisher das PDF-Dokument (falls vorhanden) verknüpfen und archivieren.
Hier noch einmal kurz die gesetzlichen Regelungen:
Ab dem 01. 01. 2025 Empfang von E-Rechnungen: Jedes Unternehmen ab 01.01.2025 ohne Ausnahme.
Versand von E-Rechnungen: Grundsätzlich jedes Unternehmen ab 01.01.2025, aber mit Übergangsregelungen:
Betroffen: steuerbare und steuerpflichtige B2B-Rechnungen im Inland. (Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise)
Ab dem 01. 01. 2025 entfällt der Vorrang der Papierrechnung. Jedes Unternehmen kann E-Rechnungen versenden. In den ersten zwei Jahren dürfen Papierrechnungen versendet werden. Andere elektronische Rechnungsformate (PDF etc.) dürfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden.
Ab dem 01. 01. 2027 müssen Unternehmen >800T Euro-Vorjahresumsatz B2B-E-Rechnungen versenden.
Unternehmen mit <800T Euro-Vorjahresumsatz dürfen noch sonstige Rechnungen (Papier, PDF etc.) versenden. EDI-Verfahren dürfen unverändert eingesetzt werden.
Ab dem 01. 01. 2028 müssen alle Unternehmen B2B-E-Rechnungenversenden. EDI-Systeme müssen an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.